Abgeordnete/r
Auch Mandatar/in genannt. Wird von den Parteien entsprechend dem Wahlergebnis und der Reihung (= Listenwahlrecht) in eine Vertretungskörperschaft (z.B. Nationalrat, Landtag) entsandt. Die wesentlichen Aufgaben einer Abgeordneten/eines Abgeordneten sind die Mitwirkung an der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung (= Exekutive). Grundsätzlich üben die Mandatar/innen ein freies Mandat aus, in der Praxis zeigt sich aber, dass die Fraktionsdisziplin überwiegt. Das heißt, dass alle Abgeordneten einer Partei einheitlich abstimmen.
(www.politik-lexikon.at/abgeordneter-abgeordnete/;
de.wikipedia.org/wiki/Abgeordneter (Zugriff beide 9. Dezember 2011)