Abstimmung

geheime Anstimmung

Ist die Entscheidungsfindung durch Mehrheit.

– In den Ausschüssen des National- und Bundesrats funktioniert dies durch Heben der Hand.

– Im Plenum des Nationalrats wird entweder durch Aufstehen abgestimmt oder es gibt eine namentliche Abstimmung (wenn 20 Abgeordnete diese schriftlich verlangen). Dazu müssen die Mandatar/innen nach Aufruf mit „Ja“ oder „Nein“ antworten oder einen Stimmzettel abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung mit „Ja“- bzw.“ Nein“-Stimmzetteln. Wenn fünf Abgeordnete es fordern und das Plenum zustimmt, dann erfolgt die geheime Abstimmung in Wahlzellen.

– Im Plenum des Bundesrats wird entweder durch Handzeichen oder durch Aufstehen abgestimmt. Namentliche Abstimmungen erfolgen, wenn fünf Mitglieder dies beantragen, geheime Abstimmungen erfolgen, wenn fünf Mitglieder dies beantragen und es im Plenum so beschlossen wird.

(www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/  Zustimmung 9. Dezember 2011)