Chancengleichheit

bedeutet das Fehlen geschlechtsbedingter Barrieren, die einer gleichberechtigten Teilnahme am wirtschaftlichen, politischen, sozialen Leben im Wege stehen. In der exakten Definition ist echte Chancengleichheit jener Zustand, in dem die Gleichstellung bereits verwirklicht ist.

http://www.chancen-gleichheit.at/NR/rdonlyres/730CBFC4-0BF3-4E68-9402-6AD26FEBACFA/0/Chancengleichheitpdf (Zugriff 5. August 2010)