Einbürgerung

Einbürgerung

Zur Einbürgerung einer Person kommt es durch die Kombination aus Willenserklärung der/des Einzubürgernden und Verleihung der Staatsbürgerschaft durch einen darauf folgenden Behördenakt.

(https://www.wien.gv.at/statistik/bevoelkerung/einbuergerung Zugriff 23. Mai 2014)