Exekutive
Ausführende Gewalt eines Staates (= die Regierung). Sie vollzieht die Gesetze, die von der gesetzgebenden Gewalt beschlossen worden sind.
http://www.politik-lexikon.at/exekutive/ Zugriff 9. Dezember 2011)
Ausführende Gewalt eines Staates (= die Regierung). Sie vollzieht die Gesetze, die von der gesetzgebenden Gewalt beschlossen worden sind.
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