Gewerkschaften

organisierter Zusammenschluss

sind organisierte Zusammenschlüsse von abhängigen Erwerbspersonen mit dem Zweck, die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Interessen ihrer Mitglieder vor allem in den Arbeitsbeziehungen zu den Arbeitgebern zur Geltung zu bringen. Lohnverhandlungen gehören zu den zentralen Aufgabenbereichen von Einzelgewerkschaften.

(Nohlen, Dieter, Schultze, Rainer-Olaf (Hg.) (2002), Lexikon der Politikwissenschaft Bd.1, München: beck´sche reihe, S.287)