Interpellation
Der Landtag kann die Geschäftsführung der Landesregierung überprüfen bzw. deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung befragen und alle einschlägigen Auskünfte verlangen.
(http://differenzen.univie.ac.at/glossar.php?sp=27 Zugriff 8. Mai 2014)