Klub

Die gewählten Abgeordneten haben, sofern sie derselben wahlwerbenden Partei angehören, laut der Geschäftsordnung des Nationalrats das Recht sich in einem Klub zusammenzuschließen. Voraussetzung sind mindestens fünf Abgeordnete. Die Bildung eines parlamentarischen Klubs muss der Präsidentin/ dem Präsidenten des Nationalrats gemeldet werden. Ab diesem Moment hat der Klub einen finanziellen Anspruch auf Klubförderung und er kommt in den Genuss besonderer parlamentarischer Rechte. So könnte er beispielsweise Initiativanträge oder dringliche Anfragen an Regierungsmitglieder stellen.

(www.parlament.gv.at/PERK/PK/PK/index.shtml;

www.parlament.gv.at/PERK/PK/PK/ParlamentarischeRechtederKlubs/index.shtm  Zugriff 9.Dezember 2011)