Geschichte der Rundfunknachrichten


2. Geschichte der Rundfunknachrichten

2.1 Von der RAVAG zum ORF

Die österreichische Radiogeschichte beginnt in den 1920er Jahren, die des Fernsehens erst 1955.

Wesentliche Entwicklungsschritte waren:

Abb. 18 Von der RAVAG zum ORF

Abb. 19 Oskar Czeija

2.2 RAVAG

2.2.1 Gründung

Dem Aufbau des Österreichischen Rundfunkwesens widmete sich ab 1920 der Wiener Jurist Oskar Czeija (1887–1958), der eine Rundfunkstation gründen wollte, die nicht nur Nachrichten, sondern auch künstlerische Darbietungen drahtlos übertragen sollte. Er entwarf das Konzept eines Monopolrundfunks. Czeija erhielt vom christlichsozialen Bundeskanzler Ignaz Seipel die Konzession zur Gründung der RAVAG (Radio-Verkehrs-AG) und wurde deren Generaldirektor.

Die erste Sendung wurde am Mittwoch, den 1. Oktober 1924 ausgestrahlt. Damals hatten 11.000 Haushalte in Wien und Umgebung eine Empfangslizenz. Drei Monate später waren es bereits 94.000. Zuerst wurde aus dem Dachgeschoss des Heeresministeriums gesendet. Ab 1926 wurde dann in einer ehemaligen Schule in der Johannesgasse 4a im 1. Bezirk eine Sendeanlage eingerichtet. (Diese ist heute im Technischen Museum zu besichtigen.)

 

2.2.2 Programm

Abb. 20 RAVAG Logo 1935. (Auf das Foto klicken----> Audiofile Pausenzeichen.)

Die Sendezeit der RAVAG betrug vorerst nur wenige Stunden täglich. Auf dem Programm standen in erster Linie Musik, Unterhaltung und Bildungssendungen. Vor allem ging es Czeija um die kulturelle Bildung der österreichischen Bevölkerung:

"Der Österreichische Rundfunk hat eine dreifache Aufgabe, nämlich zu bilden und zu belehren, ferner zu unterhalten und schließlich für das geistige und kulturelle Niveau Österreichs und seiner Bewohner im Auslande eine wirksame Propaganda zu machen."

(Oskar Czeija zit. in: Koboltschnig 1993, S. 60)

 

 

2.2.3  Rundfunk und Politik

Abb. 21 Volksempfänger VE301W Baujahr 1933

"Der Rundfunk-Nachrichtendienst will keine Zeitung sein, er will weder urteilen, noch kommentieren, noch Weltanschauungen vertreten. Er will, wie schon sein Name sagt, lediglich als Übermittler von Nachrichten dienen."

(Erich Kunst (Verwaltungsrat im RAVAG-Präsidium, 1925) zit. in: Koboltschnig 1993, S. 62)

Trotz politischer Einflussnahme auf Programm und Gestaltung des Rundfunks, gehörten die Bereiche politische Information und Nachrichten offiziell damals noch nicht zu den Aufgaben des Rundfunks.

Die Möglichkeiten des Rundfunks, als Beeinflussungsmittel zu dienen, stellten für den Staat eine Versuchung dar, das Massenmedium unter Kontrolle zu bringen. Erleichtert wurde dies, da der Rundfunkbetrieb hohe Geldmittel benötigte und durch die Gesetzgebung an eine Lizenz der Postbehörde gebunden war.Der RAVAG-Gründung gingen politische Auseinandersetzungen voraus, da die in Wien führenden Sozialdemokratinnen/Sozialdemokraten zunächst keine Besitzanteile erhalten sollten.

Das Monopol des Staates über den Rundfunk war quasi gesichert und wirkte sich in einem ständigen Ringen der Parteien um ihr eigenes Monopol im Rundfunk aus. Im Fall der RAVAG war der christlichsoziale Einfluss vorherrschend. Ende der 1920er Jahre wurde der Rundfunk immer mehr zum Instrument der Regierung. Als Bundeskanzler Engelbert Dollfuß am 3. März 1933 schließlich in einem Staatsstreich das Parlament auflöste und am 1. Mai 1934 den autoritären Ständestaat ausrief, wurde die RAVAG ganz offen als politisches Propagandamittel missbraucht.

 

2.3 Freier Radiobund

2.3.1 Gründung

Abb. 22 Radiobastler/innen

Im März 1924 wurde der Freie Radiobund in erster Linie von Mitgliedern der sozialdemokratischen Partei, der Gewerkschaft und des Republikanischen Schutzbundes gegründet. Die Arbeiter/innenschaft sah es als notwendig an, dass es neben den sogenannten bürgerlichen Radioklubs auch einen proletarischen Radioverein geben sollte. Der Freie Radiobund hatte von Beginn an ca. 1000 Mitglieder.

Anfangs war der Freie Radiobund fast ausschließlich eine reine Bastler/innenorganisation. Etwas zu hören, zu empfangen stand im Vordergrund. Selbst von der eigenen Partei wurde der Radiobund nicht ernst genommen und deren Mitglieder abfällig als "Radioten" bezeichnet. Trotzdem gedieh der Verein zusehends und hatte Ende Oktober 1924 bereits ca. 4.000 Mitglieder. Bis Ende des Jahres kristallisierten sich innerhalb des Radiobundes drei verschiedenen Gruppen heraus:

  • die Bastler/innen,
  •  

  • die Gruppe die das Radio als politische Kraft erkannte und darum einen eigenen Sender wollte,
  •  

  • die Gruppe die das Radio ebenfalls als politische Kraft erkannte, aber das Monopol der RAVAG akzeptierte und ausschließlich dort ihren Einfluss geltend machen wollte.

 

2.3.2  Politik des Freien Radiobundes

Abb. 23 Röhrenradio (20er Jahre)

Anfänglich orientierten sich die Forderungen an den Bedürfnissen der Bastler/innen.

  • Möglichste Freiheit für die Herstellung von Empfangsapparaten. Kein Monopol für eine Firma. Freier Verkauf von Radiobestandteilen. Möglichkeit des Selbstbaues von Apparaten.
  •  

  • Kleinste Lizenzgebühr für den Besitz von Apparaten.
  •  

  • Freiheit für den Bezug von Nachrichten.
  •  

  • Keine Einschränkung auf den Empfang von bestimmten Wellenlängen. Keine Sperre des Auslandsempfanges.
  •  

  • Einbeziehung der Vereine in den Radiobeirat der RAVAG.

Ab 1926 erkannte die Sozialdemokratische Partei zunehmend die Wichtigkeit des Massenmediums Rundfunk als politisches Kampfmittel und änderte ihre Politik. Ein sozialistisches Programmkomitee wurde gegründet, das die Aufgabe hatte, arbeiter/innenspezifische Programme zusammenzustellen. Der Antrag auf einmal wöchentlich eine Stunde Sendezeit für Vorträge über Arbeiter/innen- und Angestelltenfragen wurde zwar bewilligt, die geforderte "Stunde der Arbeiter" allerdings nicht genehmigt.

Offensichtlich genügte es der Parteispitze einen etwas stärkeren Einfluss auf das RAVAG-Programm zu haben, sonstige Forderungen - beispielsweise nach einem eigenen Sender, wie es einige Mitglieder des Radiobundes verlangten - stellte sie nicht.

 

2.3.3  ARABÖ 1927-1934

Abb. 24 Inserat für die Verkaufsstelle des "ARABÖ" (auf das Bild klicken Foto)

1927 wurde der Freie Radiobund in Arbeiter-Radiobund Österreichs (ARABÖ) umbenannt. Die Mitgliederzahl des ARABÖ stieg sukzessive an und betrug Ende 1931 rund 18.000.

Dank der finanziellen Unterstützung durch Arbeiterkammer und Arbeiterbank wurde ein gut ausgebautes Sendenetz installiert, das sich über alle Bundesländer erstreckte. Ab 1928 gab es einen regelmäßigen geheimen Sendedienst, der zwei Mal wöchentlich je drei Stunden sendete. Insgesamt existierten 13 geheime Sendeanlagen in Wien - wo auch die Zentrale war - Linz, Salzburg, Klagenfurt, Villach, Innsbruck, Bregenz, Ried i. Innkreis, Bad Ischl, Knittelfeld, Leoben, Bruck a. d. Mur und Selzthal.

Mit dem zunehmend nationalistischen Programm der RAVAG nach der Machtübernahme durch BK Engelbert Dollfuß wurden Protest und Widerstand der sozialdemokratischen Hörer/innenschaft immer lauter. Es kam zu einem Hörer/innenstreik. 66.000 Abonnentinnen/ Abonnenten kündigten bis Ende 1933 ihr Radioabonnement (das entsprach 13 % aller Empfangsgenehmigungen) und manifestierten so ihren Widerstand gegen das immer stärker werdende klerikal nationale Radioprogramm der RAVAG.

 

2.3.4  ARABÖ 1934

Abb. 25 Februar 1934 Bundesheer vor der Staatsoper (das Bild anklicken ÖBuT Beitrag: Regierungspropaganda)

Zunehmend wurde den Mitgliedern der Sozialdemokratie klar, dass man sich von der RAVAG keine Verbesserungen mehr erwarten konnte. Die Situation der Medien verschärfte sich immer mehr, und nicht nur beim Radio, sondern auch bei den Zeitungen wurden Kontrolle und Zensur durch die autoritäre Regierung immer stärker. Im Februar 1934 wurde schließlich die Sozialdemokratische Partei mit all ihren Organisationen und Vereinen verboten. Trotzdem gab es beim Aufstand am 12. Februar 1934 keine Widerstandsaktivitäten mittels des Radios. Während die Regierung ohne Bedenken den Rundfunk für ihre Zwecke nutzte und stündlich Mitteilungen amtlicher Stellen verbreitete, um den Aufstand der Arbeiter/innen niederzuschlagen, blieben die ARABÖ-Sender ungenutzt und wurden nach der Niederschlagung des Aufstandes von der Polizei beschlagnahmt.

Nach dem 12. Februar gab es in Österreich nur mehr sehr vereinzelt sozialdemokratische Widerstandsaktivitäten mit dem Radio. Meist beschränkten sie sich auf das Abhören ausländischer Sender (vgl. NS-Rundfunk).

 

2.4 Die RAVAG im "Austrofaschismus"

Abb. 26 Staatswappen 1934 - 1938

Zwischen März 1933 und März 1938 regierte das katholisch - konservative Lager unter Engelbert Dollfuß bzw. Kurt Schuschnigg diktatorisch (ab 1. Mai 1934 Austrofaschistischer "Ständestaat"). Die sozialdemokratische Partei und die NSDAP wurden verboten und ihre Anhänger/innen verfolgt. Auch innerhalb der RAVAG kam es zu Veränderungen. Der Rundfunk wurde ganz offiziell zum Instrument der autoritären Staatsführung. Bundeskanzler Kurt Schuschnigg beschrieb das Verhältnis folgendermaßen:

"Selbstverständlich muss das Verhältnis eines autoritär geführten Staates zum Rundfunk ein anderes sein. Mit der Ausschaltung des Parteienwesens darf und muss auch der Rundfunk vom Staate zu seinen Zwecken in erhöhtem Maße herangezogen werden. Ein so geleiteter Staat muss sich des Rundfunks bedienen." (zit. in: Ergert 1974, S. 133f)

Oskar Czeija, der bis zum "Anschluss" 1938 Generaldirektor der RAVAG blieb, sah das ähnlich:

"Der Rundfunk hat eine neue Aufgabe übernommen, nämlich die Aufgabe, das gesamte Volk in einheitlicher Willensbildung zusammenzufassen." (zit. in: Ergert 1974, S. 134)

 

2.4.1 Maßnahmen

Abb. 27 Versammlungsverbot 1. Mai 1933

Bis Ende März 1933 trafen Regierung und RAVAG folgende Maßnahmen:

  • In den Nachrichten wurde auf das Versammlungsverbot hingewiesen.
  •  

  • Dollfuß hielt im Radio eine Ansprache über "Die Ziele und Aufgaben der österreichischen Bundesregierung."
  •  

  • Die RAVAG traf die technischen Voraussetzungen für direkte Übertragungen aus dem Bundeskanzleramt.
  •  

  • Mitglieder der Bundesregierung erhielten Gelegenheiten für Radio-Ansprachen.

 

2.4.2 Juliputsch 1934

Abb. 28 Der ermordete BK Dollfuß (das Bild anklicken für Rede von Nachfolger Kurt Schuschnig)

Schüsse im Radiohaus

Bei dem Putschversuch der Nationalsozialisten am 25. Juli 1934 wurde BK Dollfuß mit zwei Pistolenschüssen ermordet.

Für die Putschisten spielte dabei auch der Rundfunk eine große Rolle, denn nicht nur das Bundeskanzleramt am Ballhausplatz wurde gestürmt, sondern auch die RAVAG in der Johannesgasse im ersten Bezirk:

14 bewaffnete Männer besetzten das Rundfunkgebäude, erschossen einen Wächter und sperrten den Direktor der RAVAG, Oskar Czeija, in seinem Zimmer ein. Über den Sender Wien sollte das Stichwort zum allgemeinen Aufstand aller NS-Verbände in Österreich gegeben werden.

Die Sicherheitskräfte der Regierung nahmen das Gebäude unter Beschuss, und nach knapp drei Stunden waren die Putschisten überwältigt. Dieser Vorfall zeigt, welch große Bedeutung dem Radio seitens der Politik beigemessen wurde.

Abb. 29 Nach der Rückeroberung des RAVAG Gebäudes werden die besiegten Putschisten abgeführt

 

2.4.3 Das Ende der RAVAG

Abb. 30 Werbung für die Volksabstimmung

 

Am 9. März 1938 kündigte BK Schuschnigg im Radio eine Volksabstimmung über den "Anschluss" Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland an. Bereits einen Tag später ließ Hitler seine Truppen an der Grenze zu Österreich aufmarschieren.

Am 11. März sendete die RAVAG zum letzten Mal. BK Schuschnigg gab seinen Rücktritt bekannt und dass er dem deutschen Ultimatum weiche.

Schon am Morgen des 12. März 1938 - am Tag der Grenzüberschreitung deutscher Soldaten - war der Rundfunk in nationalsozialistischer Hand und meldete sich als "Deutsch-Österreichischer Rundfunk". RAVAG-Generaldirektor Oskar Czeija wurde sofort all seiner Funktionen enthoben. Ab diesem Tag wurde der Rundfunk von Berlin aus zentral gesteuert und kontrolliert. Der "Deutsch-Österreichische Rundfunk" wurde der Hauptabteilung 7 der NSDAP-Landesleitung Österreich angegliedert.

 

2.5 NS Radio

2.5.1 Rundfunk unterm Hakenkreuz 1938 bis 1945

Von 1938 bis 1945 war Österreich Teil des nationalsozialistischen Deutschen Reiches. Unmittelbar nach dem Anschluss" am 12. März 1938 übernahmen nationalsozialistische Vertrauensleute die Macht im Wiener Funkhaus. Damit stand der NSDAP in Österreich von der ersten Stunde an der Hörfunk zur Verfügung. Das Radioprogramm wurde zentral von Berlin aus gesteuert. Es war dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda von Joseph Goebbels unterstellt. Die politische Gesinnung der Belegschaft stand für Goebbels vor deren fachlichen Kompetenzen.

Abb. 31 Funkhaus Argeninierstrasse, 1937

"Man sollte wissen, dass der Rundfunk von der höchsten Spitze bis zum letzten Mann im Senderaum ganz eindeutig nationalsozialistisch eingestellt zu sein hat!" (J. Goebbels, zit. in: Egert 1974, S. 175.)

Eines der ersten Ziele nach der Machtübernahme war die Überführung des RAVAG-Vermögens in reichsdeutsche Hände. Bereits am 3. Mai 1938 wurden im Handelsregister Wien die Namen der Vorstandsmitglieder der ehemaligen RAVAG gelöscht, und im November 1939 in der Argentinierstraße das Funkhaus des "Reichssenders Wien" eröffnet.

 

2.5.2 Der Volksempfänger

Mit dem Volksempfänger VE 301, die Typenbezeichnung war eine Anspielung auf den 30.1.1933, gelang es ein kostengünstiges Radiogerät (65 -75 RM) herauszubringen. Dies war die Voraussetzung für das Vorhaben das Medium Radio zur Verbreitung der Propaganda einzusetzen. Durch Vereinfachungen konnte schließlich beim Deutschen Kleinempfänger DKE 38 der Preis auf die Hälfte reduziert werden.

 

2.5.3  Nachrichtensendungen

Zum Programm des NS-Hörfunks gehörten:

  • Reden von ranghohen Politikern
  •  

  • Reportagen von Reichs- und Gauparteitagen
  •  

  • Staatsakten
  •  

  • Sportereignissen

Um die Hörer/innen am Empfangsgerät zu halten, wurde das Radioprogramm mit Musik und Unterhaltung aufgelockert.

Das Angebot des Reichsenders Wien bestand aus 87 Prozent Musik- und nur 13 Prozent Wortsendungen von denen fast die Hälfte der Sendezeit Nachrichten waren, die direkt von Berlin geliefert wurden. Lokalnachrichten bekamen nur wenig Sendezeit. Die wichtigste Sendung war diesbezüglich der "Zeitfunk" (Dauer: 30 Minuten). Im Frühjahr 1939 wurde der "Zeitfunk" durch die "Aktuelle Umschau" ersetzt. Weitere Lokalnachrichtensendungen waren der "Bericht der Woche", die "Zeitbühne" und der "Zeitspiegel". Der Inhalt des Wortprogramms war propagandistisch. Über die Information hinaus sollte vor allem weltanschauliche Erziehungsarbeit geleistet werden.

 

2.5.4 Radio im Krieg

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges änderte sich das Radioprogramm. Es gab fast ausschließlich nur mehr das Einheitsprogramm aus Berlin. Dieses bestand zu 90 Prozent aus Musik, darüber hinaus gab es Nachrichten, Sondermeldungen, Frontberichte und militärische Kommentare. Goebbels’ Programmlinie aus dem Jahr 1941 lautete, "Gute Laune ist kriegswichtig." (zit. in: Daser 2001, 72)

Infolge des Kriegsverlaufs wurde immer mehr Unterhaltungsmusik gesendet. Seit dem Russlandfeldzug im Juni 1941 sollte die Bevölkerung durch das seichte Radioprogramm abgelenkt und zum Durchhalten motiviert werden. Ab 1942 wurde deshalb nach 20 Uhr nur mehr Unterhaltungsprogramm gesendet.

Im Kontrast zur offiziellen Sendepolitik erhielt das Radio im Krieg mit der Ausstrahlung von Sondermeldungen und Luftwarnungen eine lebenswichtige Funktion. Diese Meldungen vor feindlichen Bombenangriffen konnten lebensrettend sein. Ab dem 22. März 1944 wurden stündlich Luftlagemeldungen gebracht.

 

2.5.5 Radio und Widerständigkeit

Abb. 38 DKE 38 mit Warnschild (auf das Bild klicken - Sendung eines Feindsenders)

Das Hören nicht-deutscher Sender war verboten und wurde mit Kriegsbeginn unter Strafe gestellt. Die Nationalsozialistinnen/Nationalsozialisten befürchteten, dass Informationen über den Kriegsverlauf oder Kriegsgräuel den Glauben an einen Verteidigungskrieg und die Glaubwürdigkeit des Regimes schwinden lassen könnten. Doch trotz der harten Strafen (Gefängnis- bis Todesstrafe), die auf das Hören ausländischer Sender ausgesetzt waren, dürften viele Menschen die sogenannten "Feindsender" - vor allem BBC und Radio Moskau - gehört haben, um zusätzliche Information über die tatsächliche politische Lage zu bekommen.

Allerdings war das nicht leicht, weil der Volksempfänger und der Deutsche Kleinempfänger (DKE) so konstruiert waren, dass nur der Reichssender empfangen werden konnte. Beim Kauf jedes Volksempfängers wurde ein rotes Warnschild mitgeliefert, auf dem zu lesen stand, "Das Abhören ausländischer Sender ist ein Verbrechen gegen die nationale Sicherheit unseres Volkes. Es wird auf Befehl unseres Führers mit schweren Zuchthausstrafen geahndet."

 

2.5.6 Das Ende des Reichssenders Wien

Abb. 39 der 1945 gesprengte Mast des Senders Bisamberg

Am 30. März 1945 wurde über Wien der Ausnahmezustand verhängt und aus dem Funkhaus begann der Abtransport von Geräten und Unterlagen. Anfang April erreichte die Rote Armee die Stadt und am 6. April stellte der Reichssender Wien seinen Betrieb ein. Der Sender am Bisamberg wurde am 13. April von der SS gesprengt.

 

 

 

 

2.6 Der "Besatzungsrundfunk"

Abb. 40 Die vier Besatzungsmächte

Während der Besatzungszeit betrieben zwischen 1945 und 1954 drei der vier Alliierten eigene Rundfunksender. Nur die Sowjetunion hatte keinen eigenen, nahm aber über die Zensur Einfluss auf den in ihrer Besatzungszone stehenden Sender Radio Wien der RAVAG. Von Seiten der Besatzungsmächte wurde hier ganz bewusst über das Massenmedium Rundfunk Propagandaarbeit betrieben.

"Jeder Sender kochte sein eigenes Süppchen gewürzt mit der politischen Ideologie der Besatzungsmächte." (Elisabeth Hobl-Jahn: "Ohrenzeugen" in: Jaggschitz/Mulley 1985)

  • Französische Besatzungsmacht "Sendergruppe West" (Vorarlberg/Tirol)
  •  

  • Amerikanische Besatzungsmacht "Radio Rot-Weiß-Rot" (Salzburg, Linz, Wien), Militärsender "Blue Danube Network" (englischsprachig, wegen der Schlager- und Jazzmusiksendungen besonders bei jungen Leuten beliebt)
  •  

  • Britische Besatzungsmacht "Sendergruppe Alpenland" (Steiermark, Kärnten)
  •  

  • Russische Besatzungsmacht "Radio Wien" (Niederösterreich, Burgenland, Wien)

Ab 4. November 1945 wurde die "Stunde der Alliierten" als gemeinsame Sendung der Rundfunksender in Österreich ausgestrahlt.

 

2.6.1 Zensur und "Radio Österreich"

Abb. 41 Zensur

Zensur wurde bei allen Sendern ausgeübt. Der Hauptzensor wirkte im Wiener Funkhaus. Anfangs machte vor allem die russische Besatzungsmacht relativ geringen Einfluss auf das Radioprogramm geltend. Nur drei Mal pro Woche wurde die "Russische Stunde" (TASS-Nachrichten) bei Radio Wien mit einer Dauer von je 10 Minuten ausgestrahlt. Als sich aber in Folge der Intensivierung des Kalten Krieges ab 1947 der Druck verstärkte, wurde zunehmend ganz offen kommunistische Propagandaarbeit betrieben.

Die Amerikaner/innen und Britinnen/Briten zensurierten von Anfang an, aber nicht so offensichtlich wie die Sowjets. Am wenigsten hat sich die französische Besatzungsmacht eingemischt. Sie zogen sich schon ab 1946 aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zurück und überließen die Programmgestaltung weitgehend der österreichischen Studioleitung.

Gegen Ende des Jahres 1947 begannen die Sendergruppen zögernd einen Programmaustausch vorzunehmen. Die Befreiung des Rundfunks aus der Besatzungsmacht erfolgte schließlich 1954, also bereits vor dem Staatsvertrag. Die USA führten ihre Sender in Wien allerdings noch bis Juli 1955 weiter.

Am 25. April 1954 konnte zum ersten Mal österreichweit ein gemeinsames Programm ("Radio Österreich") empfangen werden. Damit begann in Österreich der Proporzrundfunk.

 

2.7 Der Österreichische Rundfunk

2.7.1 Proporzrundfunk

Abb. 42 Der Österreichische Rundfunk Logo

Seit 1947 gab es in Österreich eine fast oppositionslose Koalitionsregierung, die sogenannte "Große Koalition" zwischen den beiden Großparteien ÖVP und SPÖ. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die VertreterInnen der einst feindlichen Lager gewillt, gemeinsam die Zweite Republik aufzubauen. Von Seiten der Koalitionsparteien wurde der Rundfunk allerdings nicht als Forum des politischen Diskurses in einer demokratischen Gesellschaft begriffen, sondern lediglich als im Dienste der Parteipolitik stehend und als Sprachrohr der PolitikerInnen. Proporz, Postenhandel und Parteiprotektion hielten auch Einzug in den österreichischen Rundfunk.

"...in den 50er Jahren ist dann der Rundfunk, nachdem er aus der Aufsicht der Besatzungsmächte entlassen wurde, das geworden, was er später war: Ein Koalitionsrundfunk, in dem sich die Parteien breit gemacht haben." (Helmut Zilk, Interview vom 18.9.2000/Wien, in: Hanreich 2001:17)

Mit der Gründung der Österreichischen Rundfunk GmbH 1957 begann sich der Rundfunk vollends in einen Proporzrundfunk zu verwandeln. Der vierköpfige Vorstand bestand aus einem Generaldirektor, einem Programmdirektor des Hörfunks, einem technischen Direktor und einem Fernsehdirektor. Je zwei Männer gehörten der ÖVP und zwei der SPÖ an. In allen wichtigen Dingen konnte der Vorstand nur einstimmige Beschlüsse fassen.

 

2.7.2 Auswirkungen des Proporzrundfunks

Es gab keinen wirklich „freien“ Journalismus im Rundfunk. Die Programmverantwortlichen mussten sich an den Parteien orientieren. Ein Passus im Koalitionsabkommen von 1959, bestätigte den Zwang zur unkritischen Berichterstattung.

"Die Bundesregierung wird an den Vorstand der Rundfunk Ges. m. b. H. die Aufforderung richten, Verunglimpfungen und Verspottungen der demokratischen Einrichtungen und ihrer Träger sowie von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ins Rundfunk und Fernsehen zu unterbinden." ("Proporz und Zensur auf Österreichs Ätherwellen" in: Kronen Zeitung, 23.11.1960, zitiert in: Hanreich 2001. S. 40.)

1959 war das Proporzsystem auf allen Ebenen bereits so weit ausgebaut, dass in Streitfällen zuerst die Meinung der jeweiligen politischen Gremien eingeholt wurde und nicht die Meinung der sachlich zuständigen Instanzen im Rundfunk. Im Tagesdurchschnitt mussten die ÖsterreicherInnen fast 25 Minuten "politische Werbung" (politische Belangsendungen, Übertragungen aus dem Parlament etc.) in Kauf nehmen. Anfang der 1960er Jahre wurden - vor allem von Seiten der unabhängigen Presse - immer mehr Stimmen laut, die den Proporzrundfunk kritisierten und einen partei-unabhängigen, freien Rundfunk forderten.

 

2.7.3 Rundfunkvolksbegehren 1964

Abb. 45 Rundfunkvolksbegehren 832.353 x ja

Hugo Portisch, zu jener Zeit Chefredakteur der damals größten österreichischen Tageszeitung, des Kurier, startete auf eigene Faust eine Unterschriftenaktion. Diese Aktion strebte die für ein Volksbegehren damals notwendigen 200.000 Unterschriften an. Auch andere Blätter (Kleine Zeitung; Wochenpresse; Salzburger Nachrichten; Die Presse; Zukunft) erklärten sich sofort bereit, die Unterschriftenaktion zu unterstützen. Es wurden 370.000 Unterschriften gesammelt. Von Regierungsseite zeigte man sich grundsätzlich bemüht und entgegenkommend.

"Aber im Inneren waren alle Parteien dagegen, weil sie um ihren Einfluss gefürchtet haben." (Kurt Tozzer, Interview am 19.9.2000/Wien zit. in: Hanreich 2001:63)

SPÖ und ÖVP setzten ein sogenanntes Rundfunkkomitee ein, das binnen eines Jahres - bis zum 30. Juni 1964 - Lösungsvorschläge für eine Rundfunkreform ausarbeiten sollte. Aber das Komitee das bis Ablauf der Frist tagte konnte sich nicht einigen.

Das Eintragungsverfahren für das erste Volksbegehren der Zweiten Republik wurde auf die Woche vom 5. Oktober bis zum 12. Oktober festgelegt. Das Ergebnis war enorm, 832.353 gültige Unterschriften wurden gezählt.

In weiterer Folge wurde das Volksbegehren 1965 an den Nationalratsausschuss verwiesen. Dort wurde es aber nicht abgeschlossen und landete somit in der Schublade, weil im Parlament dieselben ParteienvertreterInnen saßen, die Rundfunk und Fernsehen verpolitisiert hatten und demzufolge an einer Lösung nicht interessiert waren.

 

2.7.4 Umsetzung des Rundfunkvolksbegehren

Abb. 46 Gerd Bacher

Als es 1966 zur Parlamentsauflösung kam und das Kabinett Klaus zurücktrat, verfielen automatisch alle Initiativen und mussten neu eingebracht werden. Im Wahlkampf war die Parole der ÖVP, dass sie im Falle einer Mehrheit das Volksbegehren umsetzen würde. Diese Mehrheit bekam sie auch (1966-1970 ÖVP-Alleinregierung unter BK Klaus), weshalb sie gezwungen war, ihr Versprechen einzuhalten, allerdings nicht ohne den Text des Volksbegehrens bezüglich der Besetzung der zuständigen Gremien zu ihren Gunsten zu verändern. Am 8. Juli 1966 wurde schließlich das Österreichische Rundfunkgesetz im Nationalrat beschlossen, das am 1. Jänner 1967 in Kraft trat. Durch das Rundfunkgesetz wurde der ORF eine der wenigen europäischen Rundfunkanstalten mit voller Programm-, Personal- und Finanzautonomie (Monopolrundfunk).

Seither gibt es eine gesetzlich festgelegte Richtlinien für eine parteiunabhängige und objektive Berichterstattung.

"Die Gesellschaft hat zu sorgen für...die objektive Information der Allgemeinheit in Form von Nachrichten, Reportagen, Kommentaren und Stellungnahmen und sachlicher Kritik am öffentlichen Leben, unter Berücksichtigung wichtiger Aussagen der öffentlichen Meinung..." (Rundfunkgesetz vom 8.7.1966, BGBI. Nr. 195/1966)

Eine wesentliche Neuerung des Organisationsstruktur des Österreichischen Rundfunks war das Intendanturprinzip. Die Wahl fiel auf Gerd Bacher, mit dem das Zeitalter eines zumindest im Vergleich zu früheren Zeiten "objektiven" ORF begann, obwohl Teile des Proporzes wieder eingeführt wurden und bis heute - auch bei den Personalbesetzungen - zu finden sind.

 

2.8 Dualer Rundfunk

Abb. 47 öffentlich und/oder privat

Seit 1993 gibt es keine monopolistische Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr, sondern das duale Rundfunksystem, welches öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter/innen nebeneinander bestehen lässt.

 

2.8.1 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ORF)

Abb. 48 ORF Logo

Der öffentlich- rechtliche Rundfunk ist ein gesellschaftlich verantworteter Integrationsrundfunk, der sich u.a. über Gebühren finanziert. Er ist für die Allgemeinheit geschaffen und hat einen Programmauftrag, der gesetzlich verankert ist (Rundfunkgesetz, ORF-interne Richtlinien). Demnach hat der ORF eine "öffentliche Aufgabe" zu erfüllen und zwar unter Bedachtnahme auf:

  • Objektivität
  •  

  • Ausgewogenheit
  •  

  • Unparteilichkeit der Berichterstattung.

Zur Kontrolle gibt es verschiedene "Kontrollorgane" (Rundfunk- und Fernsehrat).

 

2.8.2 Privatsender

Privatsender sind primär am Markt orientiert, also an den Bedürfnissen der Konsumentinnen/Konsumenten. Die Finanzierung erfolgt durch den Verkauf von Werbezeit an die Werbewirtschaft. Private Anstalten setzen sich aus unternehmensrechtlich unterschiedlichen Gesellschaften zusammen und sind der Allgemeinheit nicht verpflichtet. Sie können sich ihr Zielpublikum selber aussuchen. Es gibt auch keine gesellschaftliche Kontrollfunktion.

(private, kommerzielle Sender Österreich (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_H %C3%B6rfunksender_in_%C3%96sterreich#Private,_kommerzielle_Radiosender; https://www.freie-radios.at/download/artikeldok-19.pdf Zugriff 21. November 2020)

 

2.8.3 Die Unterschiede zwischen öffentlich-rechtlichem (ORF) und privaten Sendern

Ab. 52 Unterschiede

Zwischen öffentlich-rechtlichen (ORF) und privaten Rundfunkanstalten gibt es wesentliche Unterschiede, da ihre unternehmenspolitischen Zielsetzungen anders gelagert sind. Die Finanzierungsformen, Gebühren und Werbeeinnahmen bei den Einen, nur Werbeeinnahmen bei den Anderen, haben großen Einfluss auf die marketingpolitischen Handlungsmöglichkeiten, auf die Programmstruktur und die inhaltlichen Schwerpunkte.

Kommerzielle Informations-Sendungen sind mehr am Sensationswert als an politisch-gesellschaftlicher Relevanz interessiert. Nachrichtensendungen von öffentlich-rechtlichen Anstalten haben eine längere Sendezeit.

 

2.8.4 aktuelle Entwicklungen

Der aktuelle Trend bei den Hörfunksendern wird durch die Einbeziehung der digitalen Medien geprägt. die völlig neue Möglichkeiten eröffnen.

  • höhere Aktualität, ein live ticker auf dem Portal ergänzt die Nachrichtensendungen
  •  

  • Internetradio
  •  

  • neue Informationsmöglichkeiten über RSS Feed bzw. Podcasts
  •  

  • Interaktivität, z.B. Votings statt Publikumsbeteiligung mittels Anruf
  •  

  • SpyCam , Forum oder Chat
  •  

  • Videostreams
  •  

  • Gewinnspiele

Wesentlich ist auch die Umstellung des Hörfunks auf digitlen Standard DAB+ (Digital Audio Broadcasting, die in Österreich bis Ende 2020 abgeschlossen sein. soll. Digitales Radio bedeutet:

  • Mehr Programme, Meinungs- und Themenvielfalt durch zusätzliche Sender
  •  

  • Rauschfreier Hörgenuss
  •  

  • Digitale Zusatzdienste ohne Internet wie Bildinformationen und automatische Sendersuche
  •  

  • Enorme Auswahl an digitalen Endgeräten im Handel, die DAB+ und UKW empfangen können

Ein Problem ist allerdings, dass im Handel viel zu lange Endgeräte, die nicht auf digitalen Hörfunk vorbereitet waren, verkauft wurden. (APA 2019)

Abb. 53 Digitales Radio mit DAB+/FM Empfang

Abb. 54 Chat

dgpb © Klaus Edel

 

 

LITERATUR

APA (2019). Österreichs Hörfunk endlich digital. (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190528_OTS0079/oesterreichs-hoerfunk-endlich-digital-anhaenge  Zugriff 30. Dezember 2020)

Brunner-Szabo, Eva (1989). Medien im Widerstand. Vom Arbeiter-Radiobund in der 1. Republik bis zu den Freien Radios und Piratensendern heute oder Möglichkeiten eines demokratischen Gebrauchs von Massenmedien, Dissertation, Uni. Wien.

Daser, Barbara Christine (2001). "Wie’s ihm ums Herz ist". Hörfunk als Motor des NS-Staates. Radio in Österreich bis 1945, Diplomarbeit, Univ. Wien.

Egert, Viktor (1974-1985). 50 Jahre Rundfunk in Österreich, 4 Bände, Wien.

Hanreich, Christa (2001). Das Rundfunkvolksbegehren 1964, Diplomarbeit, Univ. Wien.

Hobl-Jahn, Elisabeth (1985). Ohrenzeugen in: Jagschitz, Gerhard; Mulley, Klaus Dieter:  Die wilden 50er Jahre, Ausstellungskatalog Schallaburg; Sankt Pölten: NÖ Presseverein.

Koboltschnig, Anne-Gret (1993). Radio zwischen den Zeiten. Das Wort-Programm der Ravag von 1924 bis 1933, Dissertation, Univ. Wien.

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Zu Grundbegriffen und wichtigen Personen der österreichischen Fernsehgeschichte
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Chronik des ORF
Auflistung wichtiger Daten aus der Geschichte des österreichischen Rundfunkwesens
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Demokratiezentrum Wien
Virtuelles Wissenszentrum, das unter anderem dem Thema "Medien" einen speziellen Schwerpunkt widmet
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EBU https://www.ebu.ch/home (Zugriff 20. November 2020)

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