Volksabstimmungen-Volksbegehren-Volksbefragungen


1. Einleitung

Barbara Steininger

Alle Landesverfassungen der neun Bundesländer kennen Einrichtungen der direkten Demokratie. Historisch gesehen zeigt sich dabei eine West-Ost-Entwicklung: bereits 1919 wurden Volksbegehren und Volksabstimmung in Vorarlberg eingeführt, 1921 in Tirol und Salzburg. Erst in den 70er und 80er Jahren der Zweiten Republik führten auch die anderen Bundesländer Instrumente der direkten Demokratie ein. 

2. Volksabstimmungen

Abb. 3 Volksabstimmung für mehr Länderrechte

So wie auf der Bundesebene sind auch auf der Landesebene Volksabstimmungen möglich: Wenn es der Landtag beschließt, kann über ein Gesetz eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

In Vorarlberg ist z. B. eine Volksabstimmung aber auch dann durchzuführen, wenn 10.000 Bürger/innen innerhalb von acht Wochen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses eine Volksabstimmung verlangen.

Abb. 4 Vorarlberg

2.1 Beispiele Vorarlberg

Volksabstimmung "Betriebsaktionenverbotsgesetz" - 31. März 1957, 67,66 % Nein

Damit hat das Vorarlberger Landesvolk ein vom Landtag beschlossenes Gesetz durch Volksabstimmung mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.

Volksabstimmung "Mehr Selbständigkeit" - 15. Juni 1980, ca. 70 % Ja

Die Fragestellung lautete: "Sollen Vertreter des Landes mit dem Nationalrat und mit der Bundesregierung in - auch den anderen Ländern offenstehende - Verhandlungen mit dem Ziel eintreten, im Rahmen des österreichischen Bundesstaates dem Land (den Ländern) mehr Eigenständigkeit und den Gemeinden eine Stärkung ihrer Stellung im Sinne der 10 Punkte des Beschlusses des Vorarlberger Landtages vom 28. März 1980 zu sichern? JA / NEIN"

3. Volksbegehren

Abb. 5 Das Volksbegehren unterstützen

Die Bestimmungen für die Abhaltung von Volksbegehren werden je nach Bundesland – so wie für die anderen Beteiligungsformen – in den jeweiligen Landesverfassungen festgelegt. Die Regelungen dabei sind unterschiedlich. Landtagsabgeordnete dürfen kein Volksbegehren einleiten. So kann beispielsweise im Burgenland ein Volksbegehren auf Verlangen von:

     

  • mindestens 6.000 zum Landtag wahlberechtigten Bürger/innen
  •  

  • mindestens 10 Gemeinden auf Grund einstimmiger Gemeinderatsbeschlüsse (Art 30, Landes-Verfassungsgesetz vom 14. September 1981 über die Verfassung des Burgenlandes)

eingeleitet werden.(Jurschitz 2008, 157)

Abb. 6 Tirol Wappen

3.1 Beispiel Tirol

12. 01. 2009 Volksbegehren in Tirol (Landesebene):" Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde "

Statt der notwendigen 7.500 Unterschriften kamen nur 3.086 zustande.

4. Volksbefragung

Abb. 7 Volksbefragung Wien 2010

Die Volksbefragung ist ein Instrument der direkten Demokratie, bei dem die wahlberechtigten Einwohner/innen der Republik Österreich, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde zu einer bestimmten politischen Materie befragt werden. Die Frage muss mit "Ja" oder "Nein" beantwortbar sein.

Dem Ergebnis kommt keine verbindliche Wirkung zu.

4.1 Volksbefragungen in Wien

4.1.1 Rechtliche Grundlagen

In Wien wurde 1978 das Volksbegehren und die Volksabstimmung auf Landesebene und die Volksbefragung und Volksabstimmung auf Gemeindeebene eingeführt. Für die Volksbefragung stellt das Wiener Volksbefragungsgesetz 1979 die rechtliche Grundlage dar.

Darüber hinaus regelt die Wiener Stadtverfassung in den Paragraphen 112a – 112d die Materie.

4.1.2 Bisherige Volksbefragungen

In Wien gab es seit 1973 bereits mehrere Volksbefragungen. Die Themenpalette dabei ist weit. 1973 sprach die Wiener Bevölkerung in der Volksbefragung über den Sternwartepark im 18. Bezirk mehrheitlich gegen dessen Verbauung aus.

1980 folgt die Befragung über den Ausbau des Flötzersteiges als zweite Wiener Westeinfahrt, über die Zukunft der Bezirksfriedhöfe, die Priorität des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Individualverkehr sowie über die Aufstellung von Dreiecksständern außerhalb der Wahlkampfperioden.

Ein Jahr später, 1981, fanden zwei Volksbefragungen statt: im November die Volksbefragung über das Konferenzzentrum bei der UNO-City (das heutige Austria Center Vienna) sowie über Fragen der Arbeitsplatzsicherung durch Maßnahmen in der Stadterneuerung, sowie im Dezember die Volksbefragung über die Verbauung der sogenannten Steinhofgründe.

1990 wurden die Wiener/innen zum Thema „Beibehaltung der Straßenbahnlinie "8“ befragt und zuletzt 1991 zum Thema einer Weltausstellung (EXPO- Projekt Wien-Budapest) und dem Ausbau der Staustufe Wien (Kraftwerk Freudenau).

4.1.3 Die Volksbefragung 2010

Die Volksbefragung 2010 beinhaltet fünf Fragen zu den Themen Hausmeister/innen, 24 Stunden-Betrieb der U-Bahnen an Wochenenden, Hundeführerschein für bestimmte Rassen, ein flächendeckendes Angebot von Ganztagsschulen und der Einführung einer sogenannten Citymaut.

Der Stimmzettel als pdf

Abb.11 Volksbefragung Wien 2010

Abb.12 Stimmzettel Eberau 2010

4.2 Weitere Beispiele Volksbefragungen

Volksbefragung der Einwohner/innen von Eberau über den Bau eines Asyl-Erstaufnahmezentrums (21. Februar 2010)

Volksbefragung der Einwohner/innen der burgenländischenländischen Bezirke Oberwart, Güssing, Jennersdorf über ihre Haltung zum Bau eines Asyl-Erstaufnahmezentrums (21. März 2010)

5. Petition

Abb. 13 RSO-Petition

Eine weitere Möglichkeit der politischen Partizipation auf Landesebene ist die Petition. So hat in der Steiermark „jeder das Recht, Eingaben an den Landtag zu richten. Die Eingabe muss ein Begehren oder eine Anregung allgemeiner Art zum Gegenstand haben. Hierbei sind Name und Adresse anzugeben. Anonyme Eingaben und Eingaben, die ein Begehren nicht erkennen lassen, werden nicht behandelt. Die Behandlung der Petitionen erfolgt durch den Petitionsausschuss. Auf Grund des Ergebnisses der Beratungen im Petitionsausschuss werden die Eingaben schriftlich beantwortet“.

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Ebenso können beispielsweise auch in Oberösterreich Petitionen an den Landtag gerichtet werden, diese werden im dann im Ausschuss für Petitionen und Rechtsbereinigungen behandelt.

6. Begutachtungsrecht von Gesetzesvorlagen

Abb.14 Bürgerbegutachtung NÖ.

Zuletzt sei auch noch auf eine eher unbekannte Möglichkeit der Beteiligung hingewiesen, die Bürger/innenbegutachtung von Gesetzesvorlagen. Hierbei können die Bürger/innen zu den Gesetzesentwürfen, die immer eine gewisse Zeit lang öffentlich aufliegen, bzw. im Internet veröffentlicht werden, Stellungnahmen abgeben.

dgpb © Barbara Steininger